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Kursgebühren Sprachkurse

wie staffeln sich die Kursgebühren für meinen Sprachkurs?

Hier finden Sie die aktuelle Übersicht (klick)

Sehr geehrte Kursteilnehmerin, sehr geehrter Kursteilnehmer,

wir freuen uns, dass Sie sich für den Besuch eines Sprachkurses der Volkshochschulen Zirndorf & Stein entschieden haben.

Hier einige Informationen dazu:
die Mindest‐Teilnehmerzahl in Sprachkursen beträgt 12. Der erste Termin findet immer statt, um Quereinsteigern die Möglichkeit einer Schnupperstunde einzuräumen und auch um zu klären, wie weiter verfahren werden soll. Bei weniger als 12 Teilnehmer:innen besteht die Möglichkeit, die fehlenden Kursplätze aufzuzahlen, daraus ergeben sich die unten stehenden Kursgebühren.
Entscheidend hierfür ist der erste Kurstermin!

Die Aufzahlung macht es möglich, den Kurs fortzusetzen, der ansonsten abgesagt werden müsste. Später hinzukommende Teilnehmer:innen sind willkommen, verringern aber die festgelegte Kursgebühr nicht mehr, da der Vertrag mit der Kursleitung auf der Grundlage der Absprache beim ersten Termin geschlossen wird.
Der Anspruch auf Ermäßigung gilt nur für den Grundpreis, die Aufzahlung wird von allen Kursteilnehmern in voller Höhe erhoben.

Für Quereinsteiger:
Am Ende Ihrer Schnupperstunde teilen Sie Ihrer Kursleitung bitte mit, ob Sie den Kurs weiter besuchen werden. In diesem Fall bitten wir, direkt bei der Kursleitung eine ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung, die Sie vor Ort erhalten, abzugeben.

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Team der Volkshochschulen Zirndorf & Stein


Feedback - Ihre Meinung zählt!

Lob, Kritik und Anregungen - wir freuen uns über Ihr Feedback!

Helfen Sie uns, die Qualität unserer Angebote stetig weiterzuentwickeln.

Sehr gerne möchten wir wissen, wie Sie die Veranstaltungen und Kurse bei uns erleben. Geben Sie uns gerne eine Rückmeldung. Das hilft uns, unsere Leistungen zu verbessern und die Teilnehmendensicht in unsere Kursplanung mit einzubeziehen. Wir behandeln Ihre Angaben anoynm und ausschließlich zur Verbesserung unserer Kurse.

Bitte klicken Sie auf den Link und füllen Sie das online-Formular (vhs.cloud) aus.

Herzlichen Dank!

 

Sollten Sie anderweitige Anliegen haben, melden Sie sich gerne einfach per eMail.


Teilnahmebescheinigungen

Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch nach Beendigung des Kurses ausgestellt, sofern mind. 80% des Kurses besucht wurden.

Als Nachweis für das Finanzamt gilt der Lastschriftbeleg.

 

Förderung durch die Krankenkassen

Die Teilnahme an Gesundheitskursen in den Bereichen Bewegung, Entspannung und Stressbewältigung, Ernährung und Sucht kann von den Gesetzlichen Krankenkassen gemäß § 20 SGB V gefördert werden.

Bei unseren Kursangeboten orientieren wir uns zusätzlich zu den medizinisch-fachlichen vor allem an pädagogischen Gesichtspunkten im Sinne des „Lebenslangen Lernens“. Als gemeinnützige Einrichtung bieten wir unsere Veranstaltungen zu sozial verträglichen Preisen an.

Wir praktizieren ein anerkanntes Qualitätsmanagement-System nach EFQM und orientieren uns u.a. am Qualitätsmanagement Gesundheitsbildung des Bayerischen Volkshochschulverbandes. Unsere Qualitätskriterien unterscheiden sich zum Teil erheblich von den Förderkriterien der Krankenkassen entsprechend § 20 SGB V.

Daher sind unsere Kurse nicht bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) registriert.

Teilnahmebescheinigungen stellen wir gerne wie bisher kostenfrei nach Abschluss Ihres Gesundheitskurses mit Angabe von Kursdauer und Kursgebühren aus, insofern Sie an mindestens 80% der Kursstunden teilgenommen haben. Formulare von und für Krankenkassen füllen wir (auch online) nicht aus. Ob und wie die Kursteilnahme gefördert wird, bitten wir dann direkt mit der Krankenkasse zu klären.

Für einen Eintrag (Stempeldruck) in das Bonusheft der Krankenkasse nehmen Sie die vhs-Teilnahmebescheinigung und gehen Sie bitte damit zu Ihrer Krankenkasse.

Wir bitten um Verständnis und wünschen Ihnen weiterhin viel Freude in Ihrem Gesundheitskurs!

27.07.24 09:40:50